Bitte beachten: Für Dreharbeiten auf öffentlichem Straßenland außerhalb des U-Bahnhofs ist die zuständige Behörde zu kontaktieren. Generelle Infos und Kontakte zu Drehgenehmigungen auf: www.bbfc.de
Für Dreharbeiten im U-Bahnhof und den zugehörigen Zugängen ist die Presserstelle der BVG zuständig. Nähere Infos dazu hier: www.bvg.de