Freistehendes Sommerhäuschen mit großem Garten und Seezugang

15754 Heidesee, Deutschland
Erdgeschoss1600 qm Grundstück30 qm Wohnfläche

Freistehendes Sommerhäuschen (Holzhütte / Datsche) auf 1600 m2 weitläufig angelegten Gartengrundstück mit Seezugang und absoluter Privatsphäre

Das Grundstück befindet sich als vorletztes Grundstück an der Spitze einer Landzunge am Langen See / Dahme im Bundesland Brandenburg, Landkreis Dahme-Spreewald. Die Zufahrt ist befestigt. Es gibt keinen Durchgangsverkehr, absolut ruhig und abgeschieden am Ende einer Sackgasse. Parkmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden.
Das urige Holzhäuschen aus den 30iger Jahren ist mit Reet eingedeckt und besitzt eine überdachte Terrasse mit Seeblick. Die Innenräume (ca. 30 m2) sind alle mit Holz verkleidet. Der Innenbereich besteht aus einer Veranda, einer kleinen Küche und einer Stube, die im Moment im Jagdstil eingerichtet ist. Im Oberen Bereich befindet sich ein kleines Schlafzimmer.
Der weitläufige Garten mit großer Rasen-Freifläche sowohl vor als auch hinter dem Häuschen erhält seinen besonderen Charme dadurch, dass es zu den Nachbargrundstücken keine Zaunbegrenzung gibt. Die Nachbargrundstücke gehören ebenfalls dem Eigentümer dieses Grundstücks. Dadurch kann eine uneingeschränkte Privatsphäre gewährleistet werden. Außerdem eröffnen sich weitere Möglichkeiten (z.B. Nutzung von zusätzlichen Räumlichkeiten für Umkleide, Toilette, Maske, Lagerung von Requisite usw.).
Das Grundstück mit Seezugang verfügt über einen Steg mit Badeleiter und Plattform (4x5 Meter), auf welcher sich ein Pavillon (3x3 Meter) mit gemütlicher Sitzecke befindet. Pavillon und Sitzecke sind bei Bedarf auch abmontierbar. Weiterhin gehört ein funktionstüchtiges Sportboot der Marke Trainer 2 mit 40 PS-Motor zum Inventar. Alternativ stehen auch Ruderboot oder Kajak zur Verfügung.

Baustand: Altbau
Baujahr: 1930
Fassaden: Holz
Epoche: 30er Jahre
Verfügbarkeit: Kurzfristig (1-2 Tage Vorlauf)
Anschlüsse: Drehstrom, Normalstrom, Wasser
Zeitraum
Bei öffentlichen Motiven ist die zuständige Behörde zu kontaktieren