Straße (Allgemein) Atelier / Kunst

Mühlenstraße / East Side Gallery

Mühlenstraße 3-100, 10243 Berlin, Deutschland
Beschreibung:

Dreharbeiten werden derzeit ausschließlich von Straßenseite (öffentliches Straßenland) genehmigt.
Bei "größeren" Dreharbeiten, die eine Behinderung für den Straßen- und Fußverkehr darstellen, ist hier das Tiefbauamt des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg und die Verkehrslenkung Berlin Genehmigungsgeber.
Wenn die East-Side-Gallery im Hintergrund ist, muss immer die Genehmigung seitens der Künstlerinitiative East-Side-Gallery e.V. eingeholt werden, die sich für die Wahrung der Urheberrechte der Künstler einsetzt (www.eastsidegallery-berlin.de).
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Die East Side Gallery, die mit ihrer Länge von etwas über einem Kilometer, die weltweit längste Open-Air-Galerie der Welt ist, erstreckt sich entlang der Mühlenstraße in Berlin-Friedrichshain. Sie ist das längste erhaltene Stück Mauer in Berlin. Zu DDR-Zeiten noch grau und weiß, wurde die Mauer nach 1989 von Künstlern aus aller Welt bemalt.

Die East Side Gallery mit den dazu gehörigen öffentlichen Grünanlagen East Side Park und Park an der Spree wurden zum 1.11.2018 in das Eigentum der Stiftung Berliner Mauer übertragen. Dennoch sind beide Parks weiterhin öffentlich gewidmet Grünanlagen. Für Dreharbeiten oder auch Fotoshootings in den öffentlichen Grünanlagen ist auch bei Dreharbeiten mit geringem Umfang eine Genehmigung des Straßen- und Grünflächenamtes erforderlich. Anträge sind bitte per E-Mail an: sngruen@ba-fk.berlin.de zu übersenden.
Hinweis: Aufgrund der eingeschränkten Kapazitäten für die Bearbeitung bei gleichzeitig steigenden Anfragen auf Sondernutzungsgenehmigungen in geschützten Grün- und Erholungsanlagen des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg, wurde durch das Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Grünflächen entschieden, dass bis auf weiteres keine Genehmigungen mehr für Filmdreharbeiten in den geschützten Grün- und Erholungsanlagen von Friedrichshain-Kreuzberg erteilt werden. Diese Festlegung betrifft alle öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Eine unerlaubte Flächennutzung innerhalb von geschützten Grün- und Erholungsanlagen für Filmdreh- und Fotoarbeiten kann die zwangsweise Unterbindung der unerlaubten Sondernutzung und auch die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahren zur Folge haben. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.

Sollen die Dreharbeiten auf der Straßenseite stattfinden, also mit den Bildern der East Side Gallery im Hintergrund, handelt es sich um öffentliches Straßenland und hierfür ist bei "größeren" Dreharbeiten, das Tiefbauamt des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg und die Verkehrslenkung Berlin Genehmigungsgeber.

Eine Auskunft zur Geschichte des historischen Ortes und zur East Side Gallery erteilt die Stiftung Berliner Mauer, bitte besuchen Sie die Webseite www.eastsidegalleryberlin.de oder wenden Sie sich an eastsidegallery@stiftung-berliner-mauer.de. Nähere Auskünfte zu den Künstlern erteilt außerdem die Künstlerinitiative East Side Gallery e.V., www.eastsidegallery-berlin.de. Sie setzt sich auch für die Wahrung der Urheberrechte der Künstler ein und steht für Fragen hinsichtlich der Nutzung von Motiven der East Side Gallery zur Verfügung. Auch von der Künstlerinitiative ist eine Drehgenehmigung für Arbeiten auf der Straßenseite einzuholen.

Verfügbarkeit: Langfristig (mehr als 1 Woche Vorlauf)
Künstlerinitiative East Side Gallery e.V.
Kani Alavi(Motivgeber, Erlaubnisgeber, Hauptkontakt)
Zeitraum
Bei öffentlichen Motiven ist die zuständige Behörde zu kontaktieren

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